AKM Anmeldung – was gilt es zu beachten? | Coverband Flash

AKM Anmeldung – was gilt es zu beachten?

Wer eine Veranstaltung (Feuerwehrfest, Maturaball, Galaveranstaltung…) organisiert hat früher oder später auch mit der AKM zu tun. Immer wieder tauchen dabei Fragen auf ob und wie AKM Gebühren zu entrichten sind…wir klären auf.

Veranstaltung

Grundsätzlich muss gesagt dass jede öffentliche Veranstaltung AKM-pflichtig ist sobald geschützte Werke z.B. von einer Band oder einem DJ aufgeführt werden. Für eine private Party im Garten dagegen ist keine AKM Anmeldung nötig (da nicht öffentlich), ebenso auch nicht für Hochzeiten, obwohl sie ja in öffentlichen Locations stattfinden. Früher waren Hochzeiten zwar auch AKM-pflichtig, vor einigen Jahren gab es aber eine OGH-Entscheidung die besagt dass Hochzeiten als private Veranstaltungen zu betrachten sind und daher nicht unter die AKM Pflicht fallen.

Ebenso als öffentlich gelten dagegen Veranstaltungen die über den privaten Rahmen hinausgehen, Beispiel: eine Feuerwehr macht eine Jahresfeier für alle Mitglieder. Diese Veranstaltung ist zwar nicht wirklich öffentlich für jeden zugängig, übersteigt aber den privaten Charakter und daher AKM-pflichtig. Wenn dort also ein DJ auflegt besteht bereits AKM Pflicht.

Für alle anderen öffentlichen Events gilt aber wie gesagt AKM Pflicht, egal ob eine Band oder ein DJ auftritt, ganze Songs oder nur Teile aufgeführt werden. Ebenso gilt auch AKM Pflicht wenn der Künstler seine eigenen Stücke aufführt. Die AKM unterscheidet nämlich zwischen demjenigen der ein Stück geschaffen hat (Komponist) und demjenigen der es aufführt. Im Beispiel einer Band die ihre eigenen Songs performt fallen diese beiden Rollen eben zusammen, der Veranstalter hat die AKM Gebühren aber zu entrichten (die Band hat dafür aber auch Anrecht auf die Auszahlung dieser Tantiemen).

Wie erfolgt die Anmeldung bei der AKM?

Die Anmeldung bei der AKM kann einfach und bequem über ein AKM Online-Formular durchgeführt werden, ganz wichtig dabei: die Anmeldung muss vor der Veranstaltung erfolgen! Macht man es nach der Veranstaltung oder überhaupt nicht und die AKM bemerkt selbst dass eine Veranstaltung abgehalten wurde so werden erhebliche Extragebühren berechnet.

Die Höhe der AKM Gebühren wird nach folgenden Berechnungsmethoden ermittelt: entweder nach Pauschalabrechnung, nach Prozentabrechnung oder nach den Aufwand für die Musiker- und Künstlerhonorare.

Bei der Pauschalabrechnung ist die Berechnungsgrundlage das Fassungsvermögen des Veranstaltungsortes, es gilt die höchstzulässige Besucherzahl laut Betriebsstätten-Bescheid, liegt ein solcher nicht vor rechnet die AKM mit 1,5 Personen je m².

Bei der Prozentabrechnung dagegen wird anhand der tatsächlichen Einnahmen abgerechnet, Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der verkauften Karten. Bei Veranstaltungen ohne Tanz werden 10% der Brutto-Einnahmen verrechnet, bei Veranstaltungen mit Tanz 14%. Bei Veranstaltungen die nicht ausverkauft sind bzw. bei denen die Besucherzahl maximal 70% des Fassungsvermögens laut Betriebsstätten-Bescheid ausmacht ist die Prozentabrechnung anhand der Einnahmen günstiger als die Pauschalabrechnung.

Bei Abrechnung anhand des Aufwandes für die Künstlergagen dienen diese als Berechnungsgrundlage für die AKM Gebühren. Genauere Informationen dazu bietet die Website der AKM.

Die Anmeldung selbst muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung erfolgen und muss immer vom Veranstalter durchgeführt werden, die Band ist dafür nicht verantwortlich.

Wann besteht keine AKM Pflicht?

Keine AKM Pflicht besteht neben den bereits angeführten privaten Veranstaltungen auch bei öffentlichen Benefizveranstaltungen. Der Erlös muss dabei ausschließlich für wohltätige Zwecke verwendet werden und es dürfen keinerlei Gagen oder sonstige Spesen an die Künstler ausbezahlt werden.

Ein Sonderfall sind auch Konzerte bei denen die Musiker ausschließlich ungeschützte Werke aufführen. Ungeschützt bedeutet, dass die Werke nicht bei der AKM registriert wurden, in diesem Fall werden von der AKM keine Gebühren erhoben, die Veranstaltung muss aber dennoch wie oben beschrieben angemeldet werden.

Generell sollte man sich immer rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der AKM in Verbindung setzen und die Veranstaltung anmelden. Außerdem bleibt dann noch genügend Zeit um Fragen betreffend der passenden Abrechnungsmethode mit den Mitarbeitern der AKM zu klären.

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